Alle Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, und man sollte wahrscheinlich britische Staatsbürger jetzt in diese Liste aufnehmen, da Großbritannien sich im März 2019 auf den Austritt aus der EU vorbereitet, brauchen die spanische Staatsbürgerschaft, wenn sie sich dauerhaft in Spanien aufhalten möchten. Es gibt natürlich recht strenge Regelungen für die Bürgerschaft, aber schauen wir uns an, was erforderlich ist.
Wenn Sie fünf Jahre in Spanien gelebt haben, können Sie einen dauerhaften Aufenthalt beantragen. Nachdem Sie zehn Jahre in Spanien gelebt haben, können Sie die spanische Staatsangehörigkeit beantragen. In Bezug auf Letzteres kann die Zehnjahresregel jedoch herabgesetzt werden, wenn Sie mit einem Spanier verheiratet sind oder einen Elternteil haben, der spanischer Staatsbürger ist.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass es einen Unterschied zwischen der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und der spanischen Staatsbürgerschaft gibt. Wenn Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung der EU besitzen, können Sie sich unbegrenzt in Spanien aufhalten, während Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit und Ihren Reisepass behalten. Wenn Sie ein ständiger Einwohner Spaniens sind, haben Sie in Spanien die gleichen Rechte wie ein spanischer Staatsbürger, solange Sie sich und Ihre Familie finanziell unterstützen können und einen Nachweis einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung haben. Für Bewerber, die nicht ursprünglich EU-Bürger sind, erlaubt ein ständiger Aufenthalt nur eine begrenzte Zeit innerhalb der EU.
Wenn Sie jedoch spanischer Staatsbürger werden, müssen Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit und Ihren Reisepass aufgeben. Allerdings (und dies ist für Anträge aus Nicht-EU-Ländern am relevantesten), haben Sie alle Rechte eines spanischen Staatsbürgers, genießen die Freizügigkeit in der gesamten Europäischen Union und können außerdem bei den Europawahlen wählen.
Denken Sie daran, dass nur Staatsangehörige aus Drittstaaten eine EU-Langzeitaufenthaltsbewilligung beantragen können.
Die Dokumente, die Sie einreichen müssen, sind:
• einen gültigen Reisepass
• Nachweis des legalen Aufenthalts in Spanien, z.B. ein langfristiger Mietvertrag oder Mietquittungen
• Strafregisterzeugnis, ausgestellt von den Behörden Ihres Heimatlandes
• ärztliches Attest (certificado medico), wenn der Antragsteller es bei der Beantragung eines vorübergehenden Aufenthalts nicht vorgelegt hat
• Nachweis, dass die Gesundheitsfürsorge während Ihres Aufenthalts in Spanien gewährleistet ist
• Ehe- oder Scheidungsurkunde oder andere Papiere, die sich auf Ihren Familienstand beziehen (falls erforderlich ins Spanische übersetzt)
Wenn Sie eine EU-Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilt wurde, und Sie in Spanien bleiben möchten, müssen Sie den Status des dauerhaften Aufenthalts in diesem Land aufgeben und beim EU-Ausländerbüro (Oficina de Extranjeros) in Spanien eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.