Marbella ist erbschaftsteuerfrei

Veröffentlichung: 15 Okt.. 2019
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Erbschaftssteuer ist eine dieser Steuern, die Immobilieneigentümer in nahezu jedem denkbaren Land irritieren. Wenn die Regierungen versprechen, die Erbschaftssteuer abzuschaffen, ist dies zumindest bei den Eigentümern nicht überraschend.

Dies ist eine gute Nachricht für Eigentümer und zukünftige Käufer von Immobilien an der Costa del Sol, da die Autonome Gemeinschaft Andalusien Anfang dieses Jahres bekannt gab, dass diese Steuer erheblich gesenkt werden und in einigen Fällen Null betragen würde.

Eine gute Nachricht für alle, die Immobilien im Wert von über einer Million Euro besitzen oder kaufen möchten. Das neue Erbschaftssteuergesetz der Junta de Andalucía reduziert die Zahlung auf Grundstücke im Wert von mindestens einer Million um 99%. Und noch bessere Nachrichten für Hausbesitzer mit Immobilien im Wert von unter einer Million Euro – Sie zahlen nichts! Ja, ein Erbschaftsteuersatz von Null.

Diese wesentliche Änderung der Steuervorschriften ist das Ergebnis einer langjährigen politischen Kampagne. Abgesehen von politischen Wünschen ist das Ergebnis jedoch, dass der Immobilienmarkt an der Costa del Sol für neue Käufer viel attraktiver wird. Dies ist besonders wichtig für den Immobilienmarkt in Marbella, wo zahlreiche Immobilien einen Wert von über einer Million haben. Jetzt, da Eigentümer nur noch 1% Erbschaftssteuer auf diese Immobilien zahlen müssen, werden die ausländischen Käufer sicherlich ermutigt, und Marbella wird definitiv „käuferfreundlicher im Ausland“.

Natürlich profitieren nicht nur Marbella und die Costa del Sol von diesem neuen Ansatz der Erbschaftssteuer: Es gilt für ganz Andalusien und bedeutet, dass die Region einen deutlichen Vorteil gegenüber den anderen autonomen Regionen Spaniens hat. Andalusien ist eine eigenständige Region ohne Erbschaftssteuer.

Um klar zu sein, muss die Person, die das Eigentum erbt, in der EU oder im EWR ansässig sein. Zu den qualifizierten Erben zählen natürliche und adoptierte Kinder jeden Alters, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Adoptiveltern, Großeltern und Urgroßeltern.