Ausländische Steuern in Spanien

Veröffentlichung: 17 Feb.. 2020
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Welche Steuern müssen Ausländer beachten, wenn sie eine Immobilie in Marbella besitzen?

Das gebietsfremde Steuersystem gilt für ausländische Eigentümer spanischer Vermögenswerte wie Immobilien, die damit irgendeine Form von Einkommen erzielen. In Gebieten wie der Costa del Sol handelt es sich häufig um Privathäuser, die für das ganze oder einen Teil des Jahres vermietet werden.

Die hier geltende spezifische Steuerart wird von Gebietsfremden gezahlt, die entweder eine Immobilie in Spanien vermieten oder über einen anderen Vermögenswert verfügen, der für sie Einkommen generiert. In der Regel handelt es sich um eine Pauschale von 24%. Wenn Sie jedoch eine Immobilie vermieten, für die Sie keinen Mieter haben, zahlen Sie dennoch eine gebietsfremde Steuer in Höhe von 24% auf 1,1% des Katasterwerts der Immobilie.

Die Steuer, die Sie zahlen, und die Erklärung, die Sie abgeben müssen, hängen weitgehend davon ab, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder nicht. Ausländische Hausbesitzer sind möglicherweise überrascht, dass sie Einkommenssteuern zahlen müssen, auch wenn sie ihre Immobilie in Spanien nicht durch Vermietung vermarkten.

• Einkommensteuer für Gebietsfremde, die ihr Eigentum nicht vermieten (IRNR)
Dies ist die Version der gebietsfremden Einkommensteuer in Spanien, wenn die folgenden Bedingungen gelten: 1) Sie leben nicht in Spanien, 2) Sie sind Eigentümer einer Immobilie, 3) Das Haus ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und nicht zu vermieten, 4) Sie haben keine andere steuerpflichtige Einkommensquelle in Spanien. Selbst wenn Sie keine Einkünfte aus der Immobilie erzielen, sind die spanischen Steuerbehörden der Ansicht, dass Sie von deren Besitz profitieren und dementsprechend einen (wenn auch) niedrigeren Einkommensteuersatz zahlen müssen.

• Vermögenssteuer für Gebietsfremde (Patrimonio)
Diejenigen, die Eigentum in Spanien haben (Einwohner und Nicht-Einwohner gleichermaßen), unterliegen der jährlichen Vermögenssteuer auf der Grundlage des Nettowerts ihres Vermögens in Spanien, nachdem bestimmte Ausgaben wie Hypotheken abgezogen wurden. Diese Steuer wird von regionalen Regierungen in ganz Spanien wie der Junta de Andalucía erhoben.

Die Steuer basiert auf dem Nettowert Ihrer Immobilie (abzüglich etwaiger Hypotheken) oder einem anderen von den Steuerbehörden als angemessen erachteten Wert mit einer steuerfreien Zulage von 700.000 €. Der Steuersatz arbeitet auf einer Staffel von 0,2% bis zu 2,5%.

• Einkommensteuer für Gebietsfremde, die ihre Immobilien nicht vermieten, mit Vermögenssteuer
Unter bestimmten Bedingungen können Gebietsfremde die beiden oben genannten Steuern (IRNR und Patrimonio) in derselben Erklärung zahlen und dasselbe Formular verwenden. Es handelt sich also nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern lediglich um eine bequemere Art, die beiden zuvor genannten Steuern zu zahlen. Um diese Steuern zusammen in derselben Form darzustellen, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen: 1) Sie wohnen nicht in Spanien 2) Sie besitzen nur eine Immobilie in Spanien und 3) das Haus ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und nicht vermietet.

Der Wert dieser Steuer ist die beiden oben genannten Steuern zusammen.

• Einkommensteuer für Gebietsfremde, die ihr Eigentum vermieten
Wenn Sie 1) nicht dauerhaft in Spanien leben, 2) hier Eigentum besitzen und 3) es vermieten, müssen Sie anstelle der oben beschriebenen Steuer Einkommenssteuer auf die Mieteinnahmen zahlen. Wenn Sie Ihre Immobilie an ein spanisches Unternehmen vermieten, wird die Quellensteuer abgezogen und an die Steuerbehörden gezahlt. Unter diesen Umständen ist ein Nichtansässiger nicht verpflichtet, die Formulare 210 oder 215 vorzulegen.

• Kommunale Grundsteuer (IBI)
Diese Steuer entspricht dem spanischen Steuersatz und wird von den örtlichen Behörden erhoben. Sie basiert auf dem Katasterwert der Immobilie, wobei die Rate je nach Region zwischen 0,405% und 1,166% liegt. In Málaga sind es 0,7232%.

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