Ein kürzlich ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofs hat das seit langem aufrechterhaltene System von Plusvalía zur Berechnung der Zusatzsteuer auf Immobilienverkäufe ungültig gemacht.
Mit anderen Worten hebt das Urteil ein Verfahren auf, das den Hauseigentümern lange ein Dorn im Auge war, da die Berechnung der Differenz zwischen Verkaufs- und Anschaffungswert stark zugunsten der Steuerbehörde – in diesem Fall der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet – und gegen die Interessen des Hauseigentümers.
Die Folge war, dass es schwierig war, keine Steuern zu zahlen, selbst wenn man mit dem Immobilienverkauf faktisch keinen Gewinn gemacht hatte, und so sahen sich diejenigen, die ohne Gewinn oder sogar mit geringem Verlust verkauften, oft mit einer Mehrwertsteuerrechnung konfrontiert. Obwohl das neue Urteil diese Praxis beendet hat, ist noch nicht klar, ob es ein rückwirkendes Element geben wird.
Schluss mit überhöhter Verkaufssteuer Mit anderen Worten, Neukäufer, Bestandseigentümer und Verkäufer ihrer Immobilien in Spanien müssen sich keine Sorgen mehr über ungerechtfertigte Plusvalía-Steuern machen, da die neue Berechnungsform gleichmäßiger zwischen Rathäusern und Immobilieneigentümern und damit mehr in der Realität einer Situation, in der die Steuer erst fällig wird, wenn ein Gewinn erzielt wurde.
Es gab Hoffnungen, dass das Urteil noch über dieses Ergebnis hinausgeht und Forderungen und Wiedergutmachungen seitens derer zulässt, die in der Vergangenheit „zu viel bezahlt“ hatten, aber vielleicht hat die Regierung angesichts des aktuellen Pandemiedrucks eingegriffen und Maßnahmen geschaffen, die dies tun werden solche Versuche wirksam so weit zu verlangsamen, dass sie undurchführbar werden. Die Behörden scheinen das Ende des alten Systems zu begrüßen, wollen aber auch die Rathäuser vor Forderungen schützen.
Insgesamt ist das Urteil ein sehr wichtiger Schritt, der Eigenheimbesitzern in Spanien zusätzliche Sicherheit gibt, dass ihre Interessen gehört und wahrgenommen werden – alle Bestandsimmobilien und alle seit Herbst 2021 neu gekauften Immobilien fallen also unter eine weitaus günstigere Methode Berechnung der Steuer auf Immobilienverkäufe.
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