Spanien führte 2013 das „Golden Visa“ -System ein. Obwohl es als „Goldenes Visum“ bezeichnet wird, lautet der korrekte Name des Gesetzes das Wohnsitzgesetz des Investors und wurde hauptsächlich eingeführt, um den Immobilienmarkt des Landes nach der Rezession anzukurbeln. Die Bürger Chinas, Russlands, Indiens und der arabischen Länder waren aus offensichtlichen Gründen schon immer der Schwerpunkt des Programms: Sie sind wichtige Käufer von Übersee-Immobilien, insbesondere in Europa und den USA.
Der Hauptbestandteil des Gesetzes besteht darin, dass es erstmalig ein Aufenthaltsvisum gegen eine Mindesteinlage von 500.000 Euro anbietet. Darüber hinaus erhalten Visa-Inhaber die Möglichkeit, 90 von 180 Tagen im europäischen Schengen-Raum frei zu reisen. Dies spart den Investoren Zeit und Geld, da sie für alle anderen Länder im Schengen-Raum kein Visum mehr beantragen müssen, sobald sie ein spanisches Goldenes Visum haben.
Allgemeine Bedingungen für die Gewährung eines Goldenen Visums Es gibt eine Reihe von spezifischen Bedingungen, die Nicht-EU-Investoren erfüllen müssen, und eine Reihe von Kriterien für die Ausstellung eines Visums, das sich von einem Visum unterscheidet.
Die allgemeinen Kriterien für Immobilienkäufer aus Nicht-EU-Ländern, die entweder ein Visum oder eine Genehmigung benötigen, sind: • Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein • Sie dürfen in den fünf Jahren vor der Antragstellung weder in Spanien noch in ihrem Wohnsitzland in ein Strafregister regisriert sein • Sie dürfen nicht bereits illegal in Spanien leben • Sie müssen krankenversichert sein • Sie müssen die finanziellen Mittel haben, um sich selbst und die Familie in Spanien zu unterstützen • Sie müssen in der Lage sein, die Anmeldegebühr zu bezahlen
Die verschiedenen Möglichkeiten, ein Goldenes Visum zu erhalten: Es gibt auch andere Möglichkeiten, ein Goldenes Visum gemäß Artikel 63 des Gesetzes zu erhalten:
• Investieren Sie mindestens 2 Mio. € in spanische Schatzanweisungen • Machen Sie eine Mindesteinlage von 1 Mio. EUR in einer in Spanien registrierten Firma • Hinterlegen Sie mindestens 1 Mio. € auf einem spanischen Bankkonto • Kauf von Immobilien in Spanien mit einem Mindestwert von 500.000 €
Alternativ können sie eine bedeutende Geschäftsinvestition in Spanien tätigen, die Folgendes zur Folge hat: • Bedeutsame Schaffung von Arbeitsplätzen in Spanien • Ein signifikanter sozioökonomischer Einfluss auf die spanische Region, in die investiert wird • Eine Investition mit technologischen oder wissenschaftlichen Auswirkungen
Weitere Regeln, die für das Visum gelten, sind: • Sie haben keinen Wohnsitz in einem Land, das von der Bank von Spanien als Steuerparadies gilt • Ein Unternehmensdirektor, der den Antrag stellt, muss ein Mehrheitsaktionär sein.
Aus allen oben genannten Bestimmungen und Möglichkeiten ergibt sich jedoch, dass der Kauf einer Immobilie in Spanien bei weitem die einfachste Option ist.
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